IHK Unterrichtung nach §34a GewO
Juli 20 @ 09:00 - Juli 24 @ 16:00
40-stündige Unterrichtung nach §34a GewO als Voraussetzung für die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe. Dieser Termin ist ausgebucht – fragen Sie nach dem nächsten freien Termin.
40-stündige Unterrichtung nach §34a GewO als Voraussetzung für die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe. Dieser Termin ist ausgebucht – fragen Sie nach dem nächsten freien Termin.